1. Grundprinzipien und Leitideologie des Designs:
(1) Umsetzung der Leitideologie der „Menschenorientierung“;
(2) Die Sicherheitsproduktionspolitik „Sicherheit zuerst, Prävention zuerst“ ist umzusetzen;
(3) Wählen Sie Geräte mit niedrigem Energieverbrauch, hoher Effizienz, Sicherheit und Zuverlässigkeit sowie einfacher Bedienung und Wartung.
(4) Es sind angemessene Abbauverfahren sowie Erschließungs- und Transportpläne zu wählen, wobei technische Zuverlässigkeit und wirtschaftliche Rationalität anzustreben sind und gleichzeitig Umweltgefahren bei der Erschließung und Nutzung von Bodenschätzen vermieden werden.
2. Der Hauptinhalt der Konstruktion umfasst Produktionssysteme und Hilfssysteme, die im Wesentlichen in folgende drei Teile unterteilt sind:
(1) Bergbau:
Bestimmung der Tagebaugrenze;
Festlegung von Erschließungsmethoden und Abbaumethoden;
Auswahl des Produktionsprozesses;
Überprüfung und Auswahl der Produktionsanlagenkapazität (ausgenommen Erzaufbereitungs- und externe Transportanlagen und -einrichtungen).
(2) Hilfssystem:
Verkehrswesen im allgemeinen Plan des Bergbaugebiets;
Stromversorgung für den Bergbau, Maschinenwartung, Wasserversorgung und -entsorgung, Heizung;
Bau von Bergbauabteilungen sowie Produktions- und Wohnanlagen;
Sicherheit und Arbeitshygiene;
Umweltschutz in Bergbaugebieten.
(3) Geschätzte Investitionen und wirtschaftlicher Nutzen des Unternehmens.
Auf Grundlage der vorliegenden Informationen und der aktuellen Situation im Bergbau stellt dieser Entwurf nach Rücksprache mit dem Auftraggeber lediglich eine vollständige Planung des Bergbauprojekts dar. Hilfseinrichtungen (wie z. B. mechanische Instandhaltung, Fahrzeugwartung, elektrische Instandhaltung, Wasserversorgung, Stromversorgung, externer Transport und Kommunikation auf dem Minengelände) sowie Sozialeinrichtungen wurden nur vorläufig geschätzt. Der Auftraggeber nimmt auf Basis der ursprünglichen Anlagen im Vergleich zum Entwurf entsprechende technische Anpassungen vor, um die Planungsanforderungen zu erfüllen. Dieser Entwurf enthält lediglich den geschätzten Kostenrahmen für die Gesamtinvestition zur finanziellen Bewertung und Wirtschaftlichkeitsanalyse.
3. Vorbeugende Maßnahmen bei der Planung:
Behandlungsmethoden für Goaf
Bei Kalksteinbrüchen kann nach dem Schließen der Grube und dem Abdecken mit Erde eine Baumpflanzung oder eine Renaturierung durchgeführt werden.
Maßnahmen zur Sicherstellung der endgültigen Hangstabilität von Tagebauen und zur Verhinderung von Hangrutschungen
(1) Die Abbauarbeiten sind gemäß den relevanten Konstruktionsparametern durchzuführen und Sicherheitsplattformen rechtzeitig einzurichten.
(2) Bei Sprengungen in der Nähe des endgültigen Grenzzustands wird eine kontrollierte Sprengung durchgeführt, um die Integrität des Gesteins und die Stabilität des Grenzzustands zu erhalten.
(3) Die Stabilität von Hängen und Randbereichen ist regelmäßig zu überprüfen, lose Steine sind umgehend zu entfernen. Die Reinigungskräfte müssen Schutzhelme tragen und Sicherheitsgurte oder -seile anlegen.
(4) Außerhalb des Abbaugebietes sind an geeigneten Stellen Auffanggräben und innerhalb des Abbaugebietes temporäre Entwässerungsgräben anzulegen, um das im Abbaugebiet angesammelte Wasser rechtzeitig abzuleiten und so Hangrutschungen durch Wassereinbruch zu vermeiden.
(5) Bei schwachen Felshängen, wie z. B. Erdhängen, Hängen in Verwitterungszonen, Hängen in Bruchzonen und schwachen Zwischenschichthängen, werden Verstärkungsmethoden wie das Anbringen von Ankern, Mörtelmauerwerk und Spritzbeton eingesetzt.
Prävention elektrischer Gefahren und Blitzschutzmaßnahmen
In Bergwerken gibt es weniger, dafür aber konzentriertere elektrische Anlagen. Um Stromunfälle zu verhindern, sollten folgende Maßnahmen ergriffen werden:
(1) Sicherheitsvorrichtungen, Metallzäune an den Fenstern und Sicherheitswarnschilder im Generatorraum installieren;
(2) Fügen Sie im Generatorraum eine Notladeleuchte für den Bergbau und einen Feuerlöscher der Norm 1211 hinzu;
(3) Die Tür des Generatorraums muss nach außen geöffnet werden, um die Flucht zu erleichtern.
(4) Einige Leitungen mit alternder Isolierung sind zu ersetzen, nicht normgerechte Leitungen sind zu korrigieren und die Stromleitungen im Generatorraum geordnet zu verlegen; die durch den Messraum verlaufenden Leitungen sind zu trennen und dürfen nicht zusammengebunden werden; sie sind mit Isolierschläuchen zu schützen.
(5) Zeitnahe Reparatur und Austausch defekter elektrischer Geräte im Verteilerkasten;
(6) Geräte, die anfällig für mechanische Unfälle sind, müssen mit Notabschaltvorrichtungen ausgestattet sein. Beim Reinigen und Abwischen von Geräten ist es strengstens verboten, elektrische Geräte mit Wasser abzuspülen oder mit einem feuchten Tuch abzuwischen, um Kurzschlüsse und Stromschläge zu vermeiden.
(7) Sicherheitsmaßnahmen für die Instandhaltung elektrischer Anlagen:
Für die Instandhaltung elektrischer Anlagen soll ein System für Arbeitsaufträge, Arbeitsgenehmigungen, Arbeitsüberwachung, Arbeitsunterbrechungen, Versetzungen und Beendigungen eingeführt werden.
Arbeiten an Niederspannungsanlagen dürfen nur unter Aufsicht von geschultem Fachpersonal durchgeführt werden. Dabei sind Werkzeuge mit isolierten Griffen zu verwenden, auf trockenem Isoliermaterial zu stehen, Handschuhe und Schutzhelm zu tragen sowie langärmlige Kleidung zu tragen. Die Verwendung von Werkzeugen wie Feilen, Metalllinealen und Bürsten oder Staubwedeln mit Metallteilen ist strengstens verboten. Für Arbeiten an Niederspannungsverteilern und Freileitungen sind Arbeitsnachweise auszufüllen. Bei Arbeiten an Niederspannungsmotoren und Beleuchtungskreisen kann mündlich kommuniziert werden. Die genannten Arbeiten sind von mindestens zwei Personen durchzuführen.
Sicherheitsmaßnahmen bei Stromausfall in Niederspannungskreisen:
(1) Die Stromversorgung aller Wartungsgeräte unterbrechen, die Sicherung entfernen und ein Schild mit der Aufschrift „Nicht einschalten, jemand arbeitet!“ an den Schaltergriff hängen.
(2) Vor Arbeitsbeginn muss die Stromversorgung überprüft werden.
(3) Treffen Sie gegebenenfalls weitere Sicherheitsmaßnahmen.
Nach dem Austausch der Sicherung nach einem Stromausfall sollten beim Wiederaufnehmen des Betriebs Handschuhe und eine Schutzbrille getragen werden.
Anforderungen an den Sicherheitsabstand: Der Mindestabstand zwischen Niederspannungsfreileitungen und Gebäuden.
Die Schutzzone für Freileitungen ist der Bereich, der sich aus der Summe des maximal berechneten horizontalen Abstands der Leitungskante nach Windabweichung und des horizontalen Sicherheitsabstands zum Gebäude nach Windabweichung innerhalb zweier paralleler Leitungen ergibt. Bei 1-10 kV beträgt dieser Sicherheitsabstand 1,5 m. Die Breite der Schutzzone für Erdkabel ist der Bereich innerhalb zweier paralleler Leitungen, der durch einen 0,75 m breiten Streifen beidseitig der Erdungspfähle der Erdkabelleitung gebildet wird. Hochspannungsleitungen müssen mindestens 2 m über dem höchsten Punkt von mechanischen Anlagen verlaufen, Niederspannungsleitungen mindestens 0,5 m. Der vertikale Abstand zwischen Freileitungen und Gebäuden muss bei 3-10 kV-Leitungen unter Berücksichtigung des maximal berechneten Durchhangs mindestens 3,0 m betragen und den Anforderungen der „Sicherheitsvorschriften für den Metall- und Nichtmetallbergbau“ (GB16423-2006) entsprechen.
Mindestabstand des Drahtes zum Boden oder zur Wasseroberfläche (m)

Mindestabstand vom Randdraht zum Gebäude

Die Blitzschutzanlagen müssen streng nach den einschlägigen Bestimmungen des „Codes für die Planung des Blitzschutzes von Gebäuden“ ausgelegt werden.
Bergwerksgebäude und -anlagen unterliegen dem Blitzschutz der Klasse III. Alle Gebäude und Anlagen mit einer Höhe von 15 m und mehr müssen mit Blitzschutznetzen und -bändern ausgestattet sein, einige zusätzlich mit Blitzableitern.
Die wichtigsten Blitzschutzobjekte in Bergwerken sind Generatorräume, Freileitungen, Materiallager und Öltanks; daher sollten Blitzschutzanlagen installiert werden.
Vorbeugende Maßnahmen gegen mechanische Gefahren
Mechanische Verletzungen bezeichnen hauptsächlich Verletzungen, die durch direkten Kontakt zwischen beweglichen (stationären) Teilen, Werkzeugen und bearbeiteten Teilen von Maschinen und Anlagen und dem menschlichen Körper entstehen, wie z. B. Quetschungen, Kollisionen, Scherkräfte, Verhedderungen, Verdrehungen, Schleifen, Schneiden, Stechen usw. Die freiliegenden Antriebsteile (wie Schwungräder, Antriebsriemen usw.) und die sich hin- und herbewegenden Teile von rotierenden Maschinen wie Luftkompressoren, Gesteinsbohrern, Ladern usw. in diesem Bergwerk können mechanische Verletzungen verursachen. Gleichzeitig gehören mechanische Verletzungen zu den häufigsten Verletzungen im Bergbau, und zu den Anlagen, die leicht mechanische Verletzungen verursachen können, gehören Bohr-, Druckluft- und Förderanlagen. Die wichtigsten Präventionsmaßnahmen umfassen:
(1) Bediener von mechanischen Geräten müssen die Gerätestruktur, Funktionsprinzipien, Bedienungsmethoden und weitere Kenntnisse erwerben sowie die Präventionsmaßnahmen für verschiedene Unfälle während des Gerätebetriebs verstehen. Bediener von Spezialgeräten müssen eine Prüfung bestehen und die Geräte mit entsprechenden Zertifikaten bedienen. Nicht-Bedienern ist es strengstens untersagt, die Geräte in Betrieb zu nehmen oder zu bedienen, um Unfälle wie Personenschäden oder Sachschäden zu vermeiden.
(2) Mechanische Geräte müssen gemäß der Geräteanleitung und den einschlägigen Vorschriften installiert werden, und die Schutzabdeckungen der Betriebskomponenten des Geräts müssen vollständig und unbeschädigt sein.
(3) Personen sollten den Bewegungsbereich von sich bewegenden Geräten (wie Autos, Ladern usw.) meiden und Schutzvorrichtungen installieren, um zu verhindern, dass sich bewegliche Teile lösen.
(4) Zu den Maßnahmen zur Vermeidung von mechanischen Verletzungen zählen vor allem die Installation von Schutzbarrieren, Schutzabdeckungen, Schutznetzen oder anderen Schutzeinrichtungen für verschiedene rotierende Maschinen, um die Gefahrenbereiche von Mensch und Maschine abzuschirmen. Mechanische Schutzvorrichtungen müssen den „Sicherheitsanforderungen für Schutzabdeckungen von Maschinen“ (GB8196-87) und den „Sicherheitstechnischen Bedingungen für feste industrielle Schutzgeländer“ (GB4053.3-93) entsprechen.
Wasserdichtigkeits- und Entwässerungsmaßnahmen
Die Mine ist ein Hangtagebau mit einer minimalen Abbauhöhe von 1210 m, die über dem lokalen Mindesterosionsniveau liegt. Grundwasser hat nur geringen Einfluss auf den Abbau; die Wasseransammlung im Abbaugebiet stammt hauptsächlich aus Niederschlägen. Daher liegt der Schwerpunkt der Maßnahmen zur Grubenentwässerung und -sicherung darauf, den Einfluss von Oberflächenabfluss aus Niederschlägen auf die Mine zu minimieren.
Zu den wichtigsten Maßnahmen zur Wasserabdichtung und Entwässerung des Bergwerks gehören: das Anlegen von Abfang- und Entwässerungsgräben außerhalb des Abbaugebietes und das Einrichten eines Gefälles von 3-5 ‰ auf der Arbeitsplattform zur Erleichterung der Entwässerung; Installation von Längsentwässerungsgräben und horizontalen Durchlässen zur Entwässerung der Straßen.

Staubdicht
Staub zählt zu den größten Gefahren am Arbeitsplatz im Bergbau. Um den Staubaustritt wirksam zu kontrollieren und die Auswirkungen von Staub auf die Arbeiter zu reduzieren, verfolgt dieses Projekt einen präventiven Ansatz und versucht, die Staubemissionen im Produktionsprozess zu minimieren.
(1) Die Bohranlage muss mit einem Bohrlochbohrer mit Staubabsaugung ausgestattet sein, und die Maßnahmen zur Staubvermeidung, wie z. B. Belüftung und Wasserbesprühung, müssen während des Bohrvorgangs verstärkt werden;
(2) Auf den Autobahnen sollte häufig bewässert werden, um die Staubemissionen beim Fahrzeugverkehr zu verringern;
(3) Nach der Sprengung ist es dem Personal nicht gestattet, den Sprengbereich sofort zu betreten. Erst wenn sich der Staub auf natürliche Weise verflüchtigt hat, dürfen sie das Gelände betreten, um die Auswirkungen des Staubs zu verringern;
(4) Regelmäßige Staubkonzentrationsmessungen in der Arbeitsplatzluft sind durchzuführen, um sicherzustellen, dass die Staubkonzentration in der Arbeitsplatzluft den Anforderungen der Arbeitsplatzgrenzwerte für Gefahrenstoffe entspricht;
(5) Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstung für die Bergbauarbeiter und Durchführung regelmäßiger Gesundheitschecks für alle Mitarbeiter.
Lärmschutzmaßnahmen
Um die Lärmbelästigung einzudämmen, sollten bei der Planung möglichst geräuscharme Geräte ausgewählt werden; Schalldämpfer sollten an lauten pneumatischen Geräten wie Luftkompressoren und Bohranlagen installiert werden; An lauten Arbeitsplätzen müssen Arbeiter persönliche Schutzausrüstung wie z. B. Gehörschutzkapseln tragen, um die Lärmbelastung für die Arbeiter zu reduzieren.
Sprengsicherheitsmaßnahmen
(1) Bei Sprengarbeiten sind die „Sprengsicherheitsvorschriften“ strikt einzuhalten. Je nach Sprengverfahren, Umfang und Geländebeschaffenheit ist die Gefahrenzone gemäß den Sprengsicherheitsvorschriften unter Berücksichtigung der Sicherheitsabstände für Sprengerdbeben, Sprengstoßwellen und umherfliegende Teile abzugrenzen. Warnschilder sind aufzustellen und Warnmaßnahmen durchzuführen, um die Sicherheit von Personen und Sachwerten zu gewährleisten.
(2) Jede Sprengung muss über einen genehmigten Sprengplan verfügen. Nach der Sprengung muss das Sicherheitspersonal die Sicherheitslage an der Abbaufront sorgfältig prüfen und die Sicherheit der Sprengstelle bestätigen, bevor die Arbeiten wieder aufgenommen werden.
(3) Das mit Sprengarbeiten befasste Personal muss in Sprengtechnik geschult sein, mit der Leistung, den Betriebsmethoden und den Sicherheitsbestimmungen der Sprengausrüstung vertraut sein und über einen Arbeitsschein verfügen.
(4) Sprengarbeiten sind bei Dämmerung, dichtem Nebel und Gewittern strengstens verboten.
(5) Die Sprengungen in der Nähe der endgültigen Grenzregion werden so durchgeführt, dass die Unversehrtheit des Gesteins und die Stabilität der Grenzregion erhalten bleiben.
Veröffentlichungsdatum: 14. April 2023